Nachhaltiges Gesundheitswesen Teil 4

14. Januar 2018 | Allgemein, Gesundheit, Nachhaltigkeit

Im vierten Teil unserer Reihe „Nachhaltiges Gesundheitswesen“ beschreiben wir, warum wir für unser Gesundheitsnetzwerk die Gesellschafsform einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft (AG) vorsehen. Im folgenden Text ist also mit Netzwerk oder AG immer unser Gesundheitsnetzwerk gemeint.

Unser Gesundheitsnetzwerk möchte ein Netzwerk für alle Beteiligten im Gesundheitswesen sein.

Anteilseigner bzw. Investoren sollen die am Netzwerk beteiligten Personen, zum Beispiel Leistungsträger wie Ärzte und Apotheker, sein sowie die Menschen als potentielle Patienten bzw. Kunden und als Menschen, die Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen. Weiterhin soll die  AG auf einer breiten Basis sowohl hinsichtlich der Zahl der Aktionäre als auch bezüglich der Höhe des Kapitals stehen. Die Anteilseigner sollen die Verantwortung für das Unternehmen und die Umsetzung seiner Ziele wahrnehmen und dazu ein Mitbestimmungsrecht haben, das ihrem finanziellen Engagement entspricht. Daneben wird eine Obergrenze für den Anteil am Kapital festgelegt werden, damit es nicht zu einer Vormacht einzelner Aktionäre kommt.

Der Vorstand der AG soll sich in Ruhe um die Erarbeitung und Umsetzung der Strategie kümmern, um so langfristig den Unternehmenserfolg zu sichern. Eine zu starke Abhängigkeit von inneren (zum Beispiel Anteilseigner) und äußeren Zwängen (zum Beispiel Analysteneinschätzungen) soll vermieden werden. Die Partnerunternehmen sollen die größtmögliche unternehmerische Freiheit innerhalb der strategischen Ausrichtung der AG haben.

Nebenbei soll die gewählte Rechtsform dazu beitragen, dem Netzwerk den Start zu erleichtern und auf unkonventionelle und interessante Art und Weise die Aufmerksamkeit der Bevölkerung zu gewinnen.

Im Folgenden könnt Ihr die Vorteile einer Aktiengesellschaft erkennen.

Der erste Vorteil für die Aktionäre besteht darin, dass das Stimmrecht an das Kapital und nicht an den Kopf gebunden ist (im Gegensatz zur Genossenschaft). Daraus folgt, ein höheres finanzielles Engagement bedeutet nicht nur ein höheres Risiko, sondern geht einher mit einem größeren Mitspracherecht und mehr Verantwortung. Christian Hiss, der Gründer der Regionalwert AG, einer Bürgeraktiengesellschaft, die sich im Bereich Landwirtschaft engagiert, hat dies in einem Interview so ausgedrückt:

„Die Menschen sollen sehen, dass Kapital zwar durchaus Schlechtes aber eben auch Gutes stiften kann.“ (Christian Hiß 2010).

Ergänzend dazu ist festzustellen, dass unser Gesundheitsnetzwerk viele Aktionäre gewinnen will und zudem eine Obergrenze für den Anteil am Kapital festgelegt werden wird. Damit ist zwar die Macht des einzelnen begrenzt, gleichzeitig ist aber auch das Risiko auf mehreren Schultern verteilt. Dies soll einen zusätzlichen Anreiz darstellen, sich finanziell zu engagieren.

Die AG möchte Anteilseigner haben, die auf die Vorteile einer Börsennotierung keinen Wert legen. Das heißt, die Aktionäre benötigen erstens keine schnelle Handelbarkeit der Aktie, da sie sich langfristig engagieren möchten (trotzdem ist der An- und Verkauf von Anteilen auch bei einer nicht börsennotierten AG relativ einfach). Zweitens legen sie keinen Wert auf Anonymität, da für das geplante Netzwerk, zu dem auch die Aktionäre gehören, gerade diese Anonymität der Aktionäre hinderlich wäre.

Ein weiterer Vorteil für die Aktionäre sind die strengen Rechnungslegungsvorschriften und Berichtspflichten. Diese sorgen für eine hohe Transparenz.

Für das geplante Netzwerk bietet die Rechtsform der Aktiengesellschaft ebenfalls zahlreiche Vorteile.

Zunächst einmal ist das Kapital einer AG nicht kündbar wie bei einer Genossenschaft, sondern nur verkaufbar. Damit besteht eine Kapitalsicherheit für die Gesellschaft.

Der nächste Vorteil ist die relativ große Unabhängigkeit des Vorstandes, der nur dem Aufsichtsrat direkt verantwortlich ist. Dies muss kein Nachteil für die Aktionäre sein. Vielmehr soll es im Idealfall zu folgendem Vorgehen kommen. Der Vorstand erarbeitet eine Unternehmensstrategie und beginnt diese umzusetzen. Findet die Strategie die Zustimmung der Aktionäre, werden sie den Vorstand auf der Hauptversammlung entlasten und dadurch ihre Zustimmung signalisieren. In der Zeit zwischen zwei Hauptversammlungen überwacht der Aufsichtsrat den Fortschritt der Arbeit des Vorstands. Dies sorgt dafür, dass sich der Vorstand auf die Strategie konzentrieren kann.

Die Rechtsform Aktiengesellschaft erlaubt es zudem sehr einfach, dass die Partnerunternehmen selbstständig geführt werden und die AG „nur“ das Kapital dazu beisteuert.

Auch die auf den ersten Blick nachteilige Pflicht, einen Aufsichtsrat zu berufen, bietet Vorteile. Gerade in der Gründungsphase besteht dadurch die Möglichkeit, Personen für das Unternehmen zu gewinnen, die sowohl mit Fachwissen als auch mit einem guten persönlichen Beziehungsnetzwerk die Gesellschaft unterstützen können.

Die strengen Rechnungslegungsvorschriften und Berichtspflichten tragen zu hoher Transparenz und damit zu einer hohen Glaubwürdigkeit bei und bedienen ein wichtiges Anliegen der Investoren.

Die regelmäßigen Berichte über die Entwicklung der Aktiengesellschaft bedeuten zwar einerseits einen gewissen personellen und finanziellen Aufwand, sie bieten aber gleichzeitig die Möglichkeit regelmäßig mit den Medien in Kontakt zu kommen, zum Beispiel im Rahmen einer Bilanzpressekonferenz. Dabei können nicht nur „nackte“ Zahlen verkündet werden, die Gesellschaft kann auch auf weitere Kennzahlen eingehen sowie auf besondere Ereignisse und Neuigkeiten.

Eine besondere Bedeutung kommt der ordentlichen Jahreshauptversammlung zu. Sie bietet für Aufsichtsrat, Vorstand und Aktionäre die Möglichkeit, sich zu treffen und auszutauschen. Auch hier besteht die Gelegenheit, die Aufmerksamkeit der Medien zu bekommen.

Diese Aufmerksamkeit, die bei einer Aktiengesellschaft in der Regel wesentlich größer ist als bei einer GmbH oder Genossenschaft, ist explizit erwünscht, denn sie hilft, das Interesse bei potentiellen Interessenten zu wecken.

Und nun freuen wir uns auf Eure Kommentare und Anregungen. Alle, die Interesse an einer Beteiligung oder Mitarbeit haben, können sich über info@bena-benature.de melden.

Also kommt und arbeitet mit an unserer Vision!